Fortbildungspflicht der Zivilrechtsmediatoren – Meldepflicht durch Covid-19-Gesetz verlängert – Erfüllung auch durch Online-Kontaktstudien möglich:

Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) StF: BGBl. I Nr. 29/2003 verpflichtet eingetragene Zivilrechtsmediatoren /innen zur Fortbildung:

§ 20. Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.

„Endet dieser Zeitraum vor dem 1. Jänner 2021, so wird er bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.“ (Art. III des 8. Covid-19-Gesetzes

Mediator*innen, die Fortbildung nachzuweisen hätten aber noch keinen Antrag auf Aufrechterhaltung stellen könnten (also fünf Jahre nach einer Aufrechterhaltung der Eintragung), haben somit bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, um dies zu tun.

Diese Fortbildungspflicht könnten Mediator*innen aber auch mit dem Nachweis eines entsprechenden Kontaktstudiums der Hochschule Allensbach, welches in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH im Fernstudium angeboten wird, erfüllen:

Rückfragen dazu, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

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