Mit dem MBA zur Unternehmensberatung

In Österreich normiert das Gewerberecht im § 94 der Gewerbeordnung „reglementierte Gewerbe“ die nur mit einem Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen, darunter auch die „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, eine Berufsgruppe der in Österreich tausenden Mitgliedern angehören (siehe unten Fachverband UBIT).

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 94/2003[1] regelt in den

Zugangsvoraussetzungen

§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
  2. Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
  3. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
  4. b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..

Mit einem erfolgreich abgeschlossenen MBA-Lehrgang und dem Nachweis einer einjährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit können Sie daher das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) anmelden.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)

Mit mehr als 65.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich.

Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr.

Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren.

Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und http://www.beratertag.at

MBA-Lehrgänge der Weiterbildung im Fernstudium

bietet z.B. die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland im zeit- und ortsunabhängig absolvierbaren Fernstudium an:

http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Rückfragen bitte an Martin Stieger, Unternehmensberater und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

Martin.stieger@liwest.at

siehe auch:

 

[1] Änderung BGBl. II Nr. 294/2010

 

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