Österreich: zukunftsweisende Einigung – neuer Kollektivvertrag für ArbeiterInnen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes

Ab 1. Oktober 2021 gilt ein neuer Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe.

Über viele Jahre hinweg wurden immer wieder Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt, im Sommer 2021 ist nun der Abschluss eines überarbeiteten und damit zeitgemäßen Rahmenkollektivvertrags sowie einer neuen Lohnordnung für ArbeiterInnen zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sowie der Gewerkschaft VIDA erfolgt.

Der neue Rahmenkollektivvertrag und die neue Lohnordnung für ArbeiterInnen gelten ab 1.10.2021.

Zu Frage Berufsrecht der Massageberufe u.ä. siehe auch:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VISVienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet an der Vitalakademie

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