(Privat-) Universitäten, (private) Fachhochschulen, (private) Pädagogische Hochschulen – ab kommendem Jahr gibt es in Österreich einen neuen Hochschultyp – die Privathochschule:

Als postsekundäre Hochschuleinrichtungen definieren die einschlägigen gesetzlichen  Bestimmungen (das Universitätsgesetz – UG, das Privatuniversitätengesetz – PUG, das Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG sowie das Hochschulgesetz – HG) jene Einrichtungen,

  • die Studien in der Dauer von mindestens drei Jahren anbieten,
  • zu denen man entweder aufgrund der allgemeinen Universitätsreife oder einer künstlerischen Eignung zugelassen werden kann und
  • die vom Staat offiziell anerkannt sind.

Folgende Bildungseinrichtungen fallen darunter:

Nun kommt  ab dem kommenden Jahr mit dem neuen Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) ein neuer Hochschultyp dazu.

Durch die Einführung von “Privathochschulen” wird im privaten Sektor eine Differenzierung angestrebt: Die Bezeichnung “Privatuniversität” soll jenen Einrichtungen vorbehalten werden, die entsprechende Forschungsleistungen und Studienangebote wie das Doktorat erbringen können.

In Österreich gibt es derzeit

  • 22 öffentliche Universitäten
  • 16 Privatuniversitäten
  • 21 Fachhochschulen
  • 14 Pädagogische Hochschulen

Öffentliche Universitäten:

Rechtsgrundlage:

Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

22 öffentliche Universitäten

Studienangebot:

Vollstudien: Diplom-, Bachelor-, Master-, Erweiterungs- und Doktoratsstudien

Akademische Weiterbildung: Universitätslehrgänge

Privatuniversitäten:

Rechtsgrundlage:

Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011

16 Privatuniversitäten

Studienangebot:

Vollstudien: Diplom-, Bachelor-, Master-, Erweiterungs- und Doktoratsstudien

Akademische Weiterbildung: Universitätslehrgänge

Fachhochschulen:

Rechtsgrundlage:

Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

21 Fachhochschulen

Studienangebot:

Vollstudien: Bachelor- und Masterstudien

Akademische Weiterbildung: Lehrgänge zur Weiterbildung

Pädagogische Hochschulen:

Rechtsgrundlage:

Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006

14 Pädagogische Hochschulen

Studienangebot:

Vollstudien: Bachelor- oder Bachelor- und Masterstudien

akademische Weiterbildung: Hochschullehrgänge

Weitere postsekundäre Bildungseinrichtungen in Österreich:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIS – (Akademische) Weiterbildung im Fernstudium:

Management und Marketing – Kontaktstudium:

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