Weiterbildung – die dritte Säule der Bildung

Schon vor zwei Jahren durfte ich für den VEBÖ dieses Positionspapier erstellen und rufe es heute erneut in Erinnerung, da es m. E. n. dringend geboten scheint, der beruflichen Bildung eine Weiterführung auf akademischen Niveau zu ermöglichen:

Neben den Universitäten und Privatuniversitäten mit dem Schwerpunkt der forschungsgeleiteten Lehre, den Pädagogischen Hochschulen  (Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer/-innen) und den Fachhochschulen – mit der Anwendungsorientierung im Fokus – braucht es in Österreich – u.a. im Sinne des lebenslangen Lernens – eine dritte Säule, die der Weiterbildung.

Weiterbildung bewegt sich in Bereichen:

  • berufsbezogen
  • berufsvorbereitend
  • berufsneutral

Die weiteren Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf die beiden erst genannten Bereiche.

Weiterbildung unterliegt in Österreich keiner festgeschrieben gesetzlichen Regelung, sie kann von allen Personen, Institutionen und Einrichtungen angeboten werden.

Der VEBÖ – Verband der Erwachsenenbildungsträger Österreichs vertritt rund 30 Institutionen, die im Wesentlichen berufsbezogene Weiterbildung sowohl auf akademischen als auch „undergraduate“, „Certified“ level anbieten und keinen Universitätsstatus besitzen.

Universitäre Weiterbildung wird in Österreich derzeit von (Privat)Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Form von

  • Universitätslehrgängen gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)
  • Lehrgängen zur Weiterbildung gem. § 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung oder
  • Hochschullehrgängen gem. § 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006

angeboten.

Jede Form der (beruflichen) Weiterbildung im tertiären Sektor, die auf akademischen Niveau verbunden mit hoher Praxisrelevanz für die berufliche Nutzung ausbildet, sollte daher in – auch Übereinstimmung mit dem NQR-Regeln – als eigenständige dritte Säule gesehen werden und könnte z.B. durch gesetzlich geregelte „Akademische Institute“ od. „Berufsakademien“ od. vglb. Einrichtungen (s. Positionspapier VEBÖ 2012) betrieben werden.

Diese Einrichtungen sollten das gesetzlich eingeräumte Recht – abgesichert durch entsprechend Qualitätsrichtlinien – haben, den akademischen Graden vergleichbare – wiederum dem NQR entsprechend – berufsbezogene, Grade bzw. Titel zu vergeben.

Dazu schlägt der VEBÖ im Folgenden vor:

Maßnahmen für die (Weiter-)Entwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im tertiären Bildungssektor

Ausgangssituation

Die duale Berufsbildung (Lehrlingsausbildung) trägt in einem sehr großen Ausmaß dazu bei, dass Österreich über eine große Anzahl an hervorragenden und praxisnah qualifizierten Fachkräften verfügt.

Stabile Wirtschaftsdaten auf hohem Niveau und die europaweit zweitniedrigste Jugendarbeitslosigkeit kennzeichnen diesen Weg.

Länder mit traditioneller Berufsbildung wie Österreich, Deutschland und Schweiz werden auf europäischer und internationaler Ebene als best practice angesehen.

Der Lehrabschluss ist nach wie vor eine der häufigsten Basis für Unternehmertum (KMU!) und – v.a. im gewerblichen Bereich kfm. und technisch leitende Positionen der unteren und mittleren Führungsebene.

40 Prozent jedes Jahrgangs der Pflichtschulabsolvent/-innen ergreifen einen Lehrberuf, 39 Prozent aller Leitungspositionen in der Wirtschaft sind mit Lehrabsolvent/innen besetzt.

Das Problem und dessen Auswirkung bei unveränderten Rahmenbedingungen

Die Zahl der Lehrlinge sinkt in den nächsten 14 Jahren von 40.000 auf 24.000 ab.

Die Folge: Eklatanter Facharbeitermangel und Abwanderung von Betrieben.

Der Wirtschaftsstandort Österreich und unsere duale Berufsausbildung – als ein wichtiger Standortfaktor – sind dadurch ernsthaft in Gefahr.

In der österreichischen Hochschullandschaft steht die wissenschaftliche Bildung im Vordergrund, während die Berufsaus- und -weiterbildung auf tertiärem Niveau– im Gegensatz zu europäischen und internationalen Trends – nach traditionellen Denkmustern als nicht dem Hochschulwesen zugehörig empfunden wird.

Diesem Drohszenario ist mit einer deutlichen Aufwertung der Berufsbildung auf allen Bildungsstufen gegenzusteuern:

Stärkung und Weiterentwicklung der Berufs-Aus- und Weiterbildung im tertiären Sektor.

Einschlägige und bereits bestehende Abschlüsse auf hohem (NQR) Niveau (beispielsweise Meister, Werkmeister und Abschlüsse aus Fachakademien) sollen in ihrer Sichtbarkeit und damit Attraktivität gestärkt werden.

Zusätzlich soll auf Basis bestehender Abschlüsse (beispielsweise Meister, Werkmeister und Fachakademien) weiterführende Höherqualifizierungen angeboten werden, die mit einem akademischen Grad (Bologna-Degree, NQR Level 6) abschließen.

Dadurch soll auch der Übertritt von beruflich Qualifizierten (beispielsweise Lehrabsolvent/innen und Absolvent/innen von BMHS) in den tertiären Bildungsbereich ermöglicht werden.

Damit würde auf dem Weg zur Realisierung der berechtigen Forderung nach Durchlässigkeit des Bildungssystems ein großer Schritt nach vorne und ein europäisches Vorbild-Modell geschaffen werden.

Ähnliches ist in vglb. Art in Europa in Irland und England durch den Erwerb von tertiären akademischen Bildungsabschlüssen und Mastergraden ohne vorheriges Bachelor-Studium (wie prinzipiell auch in Österreich) und deren Verleihung auch durch außer-universitäre Einrichtungen (in Österreich seit Auslaufen der Lehrgänge Universitären Charakters 2012 nicht mehr möglich).

Vorteil:

Universitäten, Fachhochschulen und damit staatliche Budgets aber auch Privatuniversitäten werden so nicht zusätzlich belastet.

Mit einer derartigen Lösung, basierend auf einer gesetzl. Regelung wie bis 2012 die sehr erfolgreichen Lehrgänge universitären Charakters (LUC´s) kann damit eine „Dritte Säule“ als eine gleichwertige, aber andersartige Alternative der -durchlässigen- Aus- und Weiterbildung für alle jene Personen, die (noch) keinen (anerkannten) tertiären Abschluss erworben haben ohne Inanspruchnahme – vielerorts bereits überlasteter – bestehender Einrichtungen und ohne zusätzliche Budgetmittel geschaffen werden.

Der NQR soll und kann relative Wertigkeiten von Abschlüssen transparent machen und unterstreicht die prinzipielle Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Daher:

VEBÖ-Vorschlag

Implementierung einer neuen (3.) Säule im tertiären Bildungssektor, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsaus- und –weiterbildung dient.

Die Ziele:

  1. Gewährleistung praxisbezogener Ausbildung auf Hochschulniveau.
  2. Vermittlung der Fähigkeit, die Aufgaben des jeweiligen Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen.
  3. Gewährleistung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolvent/innen.
  • Qualitätssicherung durch geeignete anerkannte Einrichtungen
  • Zugangsvoraussetzung ist berufliche Qualifikation,
  • Berufsbegleitendes Studienangebot
  • 180 ECTS, aber: Formale und non-formale Bildungsnachweise auf höherem Niveau – beispielsweise die Meister-, Unternehmer- und Befähigungsprüfung – können angerechnet werden und die Studiendauer verkürzen.
  • Finanzierungsverbot des Bundes

Die Auswirkung

  • Konsolidierung bestehender beruflicher Abschlüsse auf hohem Niveau unter einem Dach
  • Sichtbarmachung und Attraktivierung beruflicher Bildung und deren Abschlüsse
  • Erhöhung der vertikalen, horizontalen und sozialen Durchlässigkeit
  • Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung
  • Deutlich differenziertes Hochschulsystem im Einklang mit europäischen und internationalen Systemen
  • Entlastung der Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
  • Sicherung des Wirtschafts-Standortes Österreich
  • Vorbild- und Pionier-Rolle Österreichs in Europa
  • Gesicherte Aufkommensneutralität

Maßnahmen

Neben Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten ist eine neue Säule zu implementieren, welche wissenschaftlich fundierte, praxisbezogene Bildung im tertiären Bildungssektor ermöglicht.

Herbeiführung eines politischen Konsens zur Notwendigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung im tertiären Bildungssektor:

  • Gesprächsrunde/Arbeitsgruppe mit politischen und fachlichen Stakeholdern,
  • Einleitung notwendiger legistischer Änderungen und
  • Einleitung des parlamentarischen Prozesses,
  • Beschlussfassung im Nationalrat und
  • Beginn der Umsetzung

Studien/ Unterlagen:

  • Wirtschaftskammer Österreich, Abt. Bildungspolitik (2012): Arbeitskonzept Berufsakademie, Wien
  • Sozialpartner (2007): Chance Bildung. Konzepte der österreichischen Sozialpartner zum lebensbegleitenden Lernen als Beitrag zur Lissabon Strategie. Bad Ischl
  • Wirtschaftskammer Österreich, Abt. Bildungspolitik (2010): Starke Bildung. Starker Standort., Wien
  • ibw, Schneeberger/Schmid/Petanovitsch (2012), Skills beyond school in Austria, Country background report: OECD review of post-secondary vocational education and training, Wien
  • Entwicklung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich – Vertiefende Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Die Höhere Berufsbildung, Fakten und Zahlen, Schweiz
  • “Organisatorische Rahmenbedingungen für die Entstehung und Nachhaltigkeit wissenschaftlicher Qualität an Österreichs Universitäten” Jürgen Janger, Hans Pechar, Juli 2010
  • “Definition von Exzellenz für das Hochschulwesen” Werner Hölzl, 2006
  • Qualitätsentwicklung der Weiterbildung an Hochschulen, 2012

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

 

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