Das ogb Gütesiegel
Das OBG Gütesiegel wird unter bestimmten Voraussetzungen an natürliche Personen, GeschäftsführerInnen von juristische Personen oder juristische Personen verliehen, die gesundheitsbezogene (gewerbliche und nicht gewerbliche) Berufe ausüben. Außerdem an Bildungseinrichtungen, die dafür ausbilden.
Voraussetzungen für den Erhalt des OGB Gütesiegel
Natürliche Personen
- facheinschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
- Weiterbildungsbereitschaft von 24 UE in zwei Jahren
- Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Juristische Personen
- Facheinschlägige Ausbildung zumindest einer geschäftsführenden Person im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
- Weiterbildungsbereitschaft dieser Person von 24 UE in zwei Jahren
- Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die juristische Person
Bildungseinrichtungen
10 Gebote der qualitätsvollen Bildungseinrichtung
1. Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation.
2. Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
3. Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
4. Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
5. Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
6. Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
7. Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
8. Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten.
9. Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
10. Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.
Nachweis der Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
Darunter verstehen wir die Selbstbindung – oft gibt es keine gesetzlichen Vorschriften – an:
- allgemeine Verhaltensregeln:
- professionelle Beratung sowie sachgerechte und fachkundige Betreuung
- wo nötig schriftliche Informationen
- besondere Verhaltensregeln: kein Verhalten sich oder einem Dritten einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil zu verschaffen
- Konsumentenschutz
- Organisations-, Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe – also das Pendant zur Privathaftpflichtversicherung – und übernimmt den Schaden, beispielsweise einer Fehlberatung, den ein Gewerbetreibender, Freiberufler oder „neuer Selbständiger“ in Ausübung seiner Tätigkeit einem Kunden zufügt.