MBA-Sidegrade zum Bachelor in Betriebswirtschaft – in Fernlehre!

In Österreich haben tausende außerordentlich Studierende einen Mastergrad der Weiterbildung – vornehmlich einen MBA, aber auch MPA, MAS, MSc … – in Lehrgängen an der Donauuniversität Krems, den staatlichen und privaten Universitäten oder deren Töchtern (wie LIMAK, M.O.T. oder WU Executive Academy………), den Fachhochschulen oder deren Töchtern wie dem AIM …. absolviert und nun die einzigartige Möglichkeit, ein MBA-Sidegrade zum Bachelor in Betriebswirtschaft https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs zu absolvieren.

Dabei werden im MBA erbrachte Studienleistungen soweit möglich – abhängig auch von der gewählten MBA Vertiefung oder Spezialisierung – angerechnet und die noch fehlenden Module in Fernlehre absolviert.

Angerechnete Lehrveranstaltungen werden auch in den Studiengebühren entsprechend berücksichtig und so würden 60 angerechnete ECTS die Studiengebühren um 1/3 reduzieren.

Rückfragen gerne an martin.stieger@asasonline.com.

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Dozent an der Allensbach Hochschule Konstanz www.allensbach-hochschule.de

 

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichi­schen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsge­richtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

  1. Grundsätzliches:

    Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

    • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
    • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
    • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
    • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006) verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
  2. Bewertung in Österreich:

    Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abge­schlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das sei­nerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf aka­demischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

    Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

  3. Internationale Bewertung:

    Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

    Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

4. Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

 

 

P.S. Vielleicht für Sie interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

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