Die HTL führt zum Titel „Ing.“, die HAK aber nicht zum Titel „Oec.“ – warum eigentlich nicht?

Ich habe mich in meinem Blog schon wiederholt mit Fragen der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ und der Zuordnung zum Level 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens beschäftigt.

Um die Ingenieur-Qualifikation zu erlangen, sind die im Ingenieurgesetz 2017 (IngG) definierten formalen Voraussetzungen zu erfüllen.

Zu den formalen Voraussetzungen zählen das Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie der Umfangdas Ausmaßder Zeitpunkt und die Art der Praxis

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann man diese auf Level 6 angesiedelte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) in der abgekürzten Form „Ing.“ in öffentliche Urkunden eintragen lassen.

Der Bildungsabschluss, der in den allermeisten Fällen zur Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) führt, ist die erfolgreich absolvierte Reife- und Diplomprüfung einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt (HTL) bzw. einer inländischen höheren  land-  und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HLFS).

Diese Reifeprüfung ist dem NQR-Niveau V zugeordnet.

Dem NQR-Niveau V werden in Österreich allerdings 12 Qualifikationen zugeordnet die an sich die Reifeprüfung an einer BHS (berufsbildenden höheren Schule) darstellen:

Nun wird in Österreich im IngG nur Maturanten und Maturantinnen einer HTL mit entsprechender Berufspraxis die Möglichkeit einer Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) und deren Eintragung in der abgekürzten Form „Ing.“ in öffentliche Urkunden eröffnet.

Maturanten und Maturantinnen einer anderen Form der BHS (z.B. Handelsakademie, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) wird eine solche Möglichkeit nicht geboten.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Mein Vorschlag, der Idee des Ingenieurgesetzes 2017 folgend, sollen ähnliche Qualifikationsbezeichnungen für BHS-Absolventinnen vorgesehen werden.

Wie der Ing. die Vorstufe zum Dipl.Ing. darstellt, so könnte ein eintragungsfähiger Titel „Oec.“ für Absolventinnen einer Handelsakademie oder Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (der Dipl.Oec. wurde/wird in Deutschland und anderen Ländern als akademischer Grad verliehen) und z.B. „Päd.“ für Absolventinnen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik geschaffen werden.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbachin Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

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Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien)