Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung:

mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht).

Auch in Österreich sieht man das so und werden die Meister- und Befähigungsprüfungen dem EQR-Niveau 6 zugeordnet (werden).
Bisher vorgenommene Zuordnungen:

https://www.qualifikationsregister.at/public/NQR-Zuordnungen
Infos zu den einzelnen Niveaustufen:

https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/leaflet_de.pdf

Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen sind in Verantwortung des BMWFW (Wirtschaftsministerium, https://www.bmwfw.gv.at/)  in der Gewerbeordnung vorgesehen, sie stellen Zugangsmöglichkeiten zu einem reglementierten Gewerbe dar.

Die Prüfungsinhalte werden durch Verordnungen der zuständigen Fachorganisationen der WKÖ festgelegt (§ 21 Abs. 4, § 22 Abs. 1 GewO 1994; BGBl.Nr. 194/1994), z.B. Befähigungsprüfungsordnungen für Baumeister/Baumeisterin oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieur/innen); Meisterprüfungsordnung für Heizungstechnik; ….

Die österreichischen Lehrgänge der Weiterbildung bieten nun die Möglichkeit die Qualifikation Meisterprüfung für den Zugang zu einem Mastergrad der Weiterbildung zu nutzen und auf Grundlage einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung die Zulassung zum Masterstudium auch ohne Matura auszusprechen.

Die Fachhochschule Burgenland geht hier mustergültig voran und können die im AIM Austrian Institute of Management – einer 100 %igen Tochter der Fachhochschule Burgenland – zusammengefassten Lehrgänge der Weiterbildung auch ohne Matura nach erfolgreich absolvierter Meisterprüfung begonnen werden.

Der MBA General Management Executive kann dabei völlig zeit- und ortsunabhängig und in 10 Vertiefungen – also sehr gut auch neben Beruf und Familie – absolviert werden.

Infos: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html  

Auch ein Regelstudium ohne Matura aber mit Meisterprüfung ist in Deutschland und Österreich (an Fachhochschulen) möglich.

Ein Beispiel?

Der Bachelor in BWL (im Fernstudium) der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs
Für weitere Rückfragen und Informationen genügt ein Mail an martin.stieger@liwest.at

Martin Stieger

https://stieger.online

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

1. Grundsätzliches: 


Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – mit 31. 12. 2012 ausgelaufen,
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

2. Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

3. Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

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