Nutzen Sie Ihr Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege für einen Bachelor of Nursing – in Fernlehre

Im Herbst 2017 startet eine renommierte Hochschule ihr deutschsprachiges Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege:

  • 6 Semester
  • 180 ECTS

und im Zuge dieses Studiums können auch bereits abgeschlossene Ausbildungen gemäß GuKG – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege – angerechnet und der Bachelor (Bachelor of Nursing) damit entsprechend schneller erreicht werden.

Da der gesamte berufspraktische Bereich mit dem Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege nachgewiesen werden kann, können die allfällig noch nötigen Module (abhängig vom Diplom, das nach 2- oder 3jähriger Ausbildung erreicht werden konnte) zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolviert werden.

Bei Interesse und/oder Fragen: info@asasonline.com oder martin.stieger@liwest.at

 

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger http://stieger.online/

 

 

3 thoughts on “Nutzen Sie Ihr Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege für einen Bachelor of Nursing – in Fernlehre

  1. Pingback: Deutschsprachiges Masterstudium für Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen – in Fernlehre | martinstiegerblog

    • says:

      Hallo Herr Trummer,

      tut mir leid, wenn Sie telefonisch im Büro der ASAS keine Infos bekommen konnten. Ich bin der mit diesem Programm vertraute Ansprechpartner und war ziemlich unter Zeitdruck. Zudem musste mit ENIC NARIC Österreich abgestimmt werden, ob auch NichtmaturantInnen dieses Programm absolvieren dürfen – was von Österreich aus verneint wurde.

      Diese und andere Fragen haben uns veranlasst, den Start des Programms auf September 2018 zu legen, wobei im Vorfeld bereits Prüfungen absolviert werden können, die dann nach offiziellem Start angerechnet werden.

      Eine Fülle von Informationen macht eine genaue Darstellung dieses und der Folgeprogramme nötig und wird es noch vor Weihnachten eine web site dafür geben und dann auch alle nötigen Informationen – ohne Zeitverzug und Ärger für die Betroffenen.

      Es würde mich freuen, wenn wir Sie dann auch entsprechend informieren dürfen.

      Mit den besten Grüße
      Martin Stieger

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