Österreich: Darf ein gewerblicher Masseur Heilmasseure anstellen?

Eine nette Kollegin fragt mich heute:

Ich habe eine Ausbildung zum Heilmasseur und Heilbademeister sowie alle Zusatzausbildungen (Lymphdrainage, Fussreflexzonenmassage, Bindegewebsmassage, APM etc).

Darf ich als Heilmasseur bei einem Bekannten im Angestelltenverhältnis arbeiten?

Mein Bekannter ist gewerblicher Masseur und möchte mit mir gemeinsam Massagen und Therapien anbieten.

Antwort:

Die Berufsausübung als Heilmasseur geht nur freiberuflich, das regelt das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG.

Das bedeutet, Sie können nicht angestellt als Heilmasseur tätig sein. 

Falls Sie angestellt bei einem gewerblichen Masseur arbeiten geht das natürlich, aber dann dürfen Sie nur im Rahmen dessen Gewerbeberechtigung arbeiten und genau keine Krankenbehandlung durchführen, also nicht als Heilmasseurin arbeiten.

Gewerbliche Masseure dürfen unter keinen Umständen Therapien anbieten und an kranken Menschen arbeiten.

Sie dürfen sich auch nicht als Heilmasseur bezeichnen, wenn Sie nicht selbständig als Heilmasseur tätig sind.

Siehe auch:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, arbeitet für VISVienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet an der Vitalakademie

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Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe