Österreich: künftig starten neue Privatuniversitäten jedenfalls als Privathochschulen und müssen dafür weitaus strengere Anforderungen erfüllen (z.B. zwei Vollstudien mehr anbieten) – Mehr ist also Weniger!

Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, hat es in sich.

Die Materialien dazu finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00021/index.shtml

Privatuniversitäten müssen künftig jedenfalls bei der Erstakkreditierung als Privathochschulen beginnen.

Nur jenen Privathochschulen, die dann zusätzliche Anforderungen erfüllen (wie z.B. das Angebot von Promotionsstudien) können dann als Privatuniversitäten weiter geführt werden.

Aber schon der Weg Privathochschule zu werden ist künftig schwieriger als es die Privatuniversitäten bislang hatten.

Aus zumindest drei Studien die Privatuniversitäten bislang anbieten mussten wurden fünf für die künftigen Privathochschulen.

Mehr wird also weniger – spannend:

Bislang:

Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG)
StF: BGBl. I Nr. 74/2011

§ 2 PUG Akkreditierungsvoraussetzungen:

4.Sie muss jedenfalls zwei Studien in einer oder mehreren wissenschaftlichen oder künstlerischen Disziplinen, die zu einem akademischen Grad führen, welcher im internationalen Standard für mindestens dreijährige Vollzeitstudien verliehen wird, sowie mindestens einen darauf aufbauenden Studiengang anbieten. Bei der erstmaligen Antragstellung sind die Studienpläne für die geplanten Studien vorzulegen. Die Studienpläne müssen materiellen, fachlichen und formalen Anforderungen nach internationalen Standards entsprechen;

Künftig:

Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PHG)

§ 2 Abs. 4. Sie muss jedenfalls drei Studien in einer oder mehreren wissenschaftlichen oder künstlerischen Disziplinen, die zu einem akademischen Grad führen, welcher im internationalen Standard für mindestens dreijährige Vollzeitstudien verliehen wird, sowie mindestens zwei darauf aufbauende Studien anbieten. Bei der erstmaligen Antragstellung sind die Studienpläne für die geplanten Studien vorzulegen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

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