Seit kurzem erlaubt eine Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort reglementierten Gewerben nach positiver Absolvierung der Befähigungsprüfung die Verwendung des Gütesiegels „staatlich geprüft“
Infos dazu:
Gütesiegel „staatlich geprüft“ für reglementierte Gewerbe
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